Pflegehilfsmittel - Das solltest du wissen!

Wer pflegebedürftige Angehörige hat, weiß, dass mit häuslicher Pflege nicht nur viel Zeit, sondern auch hohe Kosten verbunden sind. Seit Anfang 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 5 Pflegegraden eingestuft - abhängig davon, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag noch meistern kann. Neben der Zuwendung in Verbindung mit den Pflegegraden gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen, auf die Pflegende Anspruch haben: Unabhängig vom Pflegegrad erstattet die Krankenkasse zuzahlungsfrei die Kosten für Pflegemittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 € – darunter fallen z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken. Wende dich an deine Krankenkasse - meist ist der Antrag formlos und unkompliziert.

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